Vereinsstatuten

Auszug aus den Vereinsstatuten :

§ 2 – ZWECK DER INTERESSENGEMEINSCHAFT

Die Interessengemeinschaft, in der Folge IG genannt, hat den Zweck, alle wirtschaftlichen und sozialen Belange der Bewohner von Eisteich-II zu fördern, zu unterstützen und zu vertreten, soweit sich diese Belange aus der Tatsache des gemeinsamen Wohn- und Siedlungsbereiches ergeben. Die IG ist nicht auf Gewinn gerichtet.

§ 11 – AUFGABEN DES VORSTANDS

1. Dem Vorstand obliegt die Leitung der IG. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
2. Erstellung des Jahresberichts und des Rechnungsabschlusses.
3. Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung.
4. Verwaltung des Vereinsvermögens.
5. Aufnahme und Ausschluss laut § 5 von Vereinsmitgliedern, Aufnahme und Enthebung von Vorstandsmitgliedern.